Seit 2015 gibt es die Möglichkeit statt dem Zwischenzeugnis das Lernentwicklungsgespräch in den Klassen 1 bis 3 durchzuführen.

Hierbei handelt es sich um ein ca. 20-minütiges Gespräch der Klassenlehrkraft mit dem Schüler bzw. der Schülerin im Beisein des Erziehungsberechtigten als Zuhörer. Als Grundlage des Lernentwicklungsgesprächs dient ein Selbsteinschätzungsbogen, den das Kind zu Hause ausfüllt. Im Gespräch werden dann die Selbsteinschätzung des Schülers bzw. der Schülerin und die Beurteilung der Lehrkraft verglichen und besprochen. Das Kind steht hier im Mittelpunkt. Sein Lernstand und -fortschritt wird gemeinsam reflektiert sowie individuelle Lernziele und ihre Umsetzung vereinbart. Statt eines Zwischenzeugnisses erhält der Schüler bzw. die Schülerin am Zeugnistag den Originaldokumentationsbogen des LEG. In der 3. Jahrgangsstufe sind zusätzlich die Noten zu den jeweiligen Fächern enthalten.

Die Kinder der 4. Klassen sind von dieser Regelung nicht betroffen. Sie erhalten im Januar einen Zwischenbericht mit den aktuellen Noten und Anfang Mai das Übertrittszeugnis.